Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB für Veranstaltungen im Rahmen des Karrieretages kontaktpunkt 2024
Veranstalter
Veranstalter ist die Universität Konstanz (im Folgenden Veranstalter).
Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit dem zur Veranstaltung gehörenden Anmeldeformular oder einer E-Mail an career.service@uni-konstanz.de. Das Formular muss
vollständig ausgefüllt werden.
Mit der Anmeldung erkennt der Anmelder die Geschäftsbedingungen in allen Teilen sowie die gesetzlichen, arbeits-, gewerbe- und feuerwehrrechtlichen Vorschriften an.
Annahme der Anmeldung
Durch Eingang der Anmeldung besteht noch kein Anspruch auf Teilnahme. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung. Die Rechnung erhalten Sie nach dem Anmeldeschluss am 22. Mai 2024. Mit Bezahlen der Rechnung erhält der Aussteller das Recht auf Teilnahme.
Der Veranstalter kann die Zulassung auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Angebot, das dem Charakter oder dem Niveau der Veranstaltung widerspricht, kann,
auch während der Veranstaltung, ausgeschlossen werden. Konkurrenzausschluss kann nicht gefordert werden.
Miete und Kosten:
Die Preise sind dem Anmeldeformular oder der Website zu entnehmen. Die Preise können auch auf Anfrage mitgeteilt werden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die geleistete Zahlung ist Bedingung für die Messeteilnahme.
Der Veranstalter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Aussteller trotz zweifacher Mahnung offen stehende Rechnungsbeiträge nicht bezahlt.
In diesem Fall hat der Aussteller ein Rücktrittsentgelt in Höhe von 50 % der Standmiete zu entrichten.
Bei Kündigung seitens des Ausstellers sind folgende Stornogebühren zu entrichten:
Bei Kündigung bis zum 27. März 2024: 25 % der Gesamtkosten,
bei Kündigung bis zum 8. Mai 2024: 50 % der Gesamtkosten,
bei Kündigung nach dem 8. Mai 2024: 100 % der Gesamtkosten.
Rabattierung
Frühbucher (-10%): bis Mittwoch, 27. März 2024
Super Early Bird (-20%): bis Mittwoch, 28. Februar 2024
Start up-/NGO-Rabatt: -50% auf die Preiskategorie A
Für einen Anspruch auf den Start up-/NGO-Rabatt müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Bei Start ups liegt die Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht länger als 3 Jahre zurück und der Jahresumsatz des Vorjahres betrug maximal 2 Mio. Euro. Bei NGOs ist die Gemeinnützigkeit anerkannt (e.V., Stiftungen) und der Jahresumsatz des Vorjahres betrug maximal 2 Mio. Euro. Ein Nachweis über das Vorliegen der Kriterien kann ggf. erforderlich sein. Der Start up-/NGO-Rabatt wird auf die Preiskategorie A gewährt und ist nicht mit Super Early Bird- und Frühbucher-Rabatt kombinierbar.
Änderungen / höhere Gewalt
Der Veranstalter kann aus nachweislich zwingenden Gründen eine Veranstaltung absagen, verkürzen oder verlegen.
Schadensersatzansprüche sind für beide Teile in jedem Fall ausgeschlossen.
Standaufbau, -gestaltung und -abbau (bei Präsenzveranstaltung)
Der Aussteller erhält rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung, einen Lageplan und die Standnummer. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Tagen schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der genannten Fristen sind Reklamationen nicht mehr möglich. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der ihm bekannt gegebenen Auf- und Abbauzeiten fertig zu stellen sowie abzubauen.
Standbau und -gestaltung müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Mietgegenstände (Möbel, Trennwände) dürfen nicht benagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden. Mietmöbel sind am Abend des Veranstaltungstages auszuräumen und zu übergeben. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Nach Ablauf der Abbauzeit werden nicht entfernte Stände oder Gegenstände vom Veranstalter kostenpflichtig entfernt und eingelagert, ohne für den Verlust oder für Beschädigung zu haften.
Standüberlassung an Dritte
Ausstellern ist es nicht gestatte, den ihnen zugewiesenen Stand ohne Genehmigung des Veranstalters unterzuvermieten, mit anderen Firmen zu teilen, zu tauschen oder ihn ganz oder teilweise anderen Firmen zu überlassen. Bei nicht genehmigter Untervermietung, sonstiger Überlassung von Standflächen an Dritte bzw. ungenehmigten Anbieten oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen hat der Veranstalter das Recht, 50 % der Standmiete zusätzlich zu verlangen, sofern nicht die Räumung der durch den Untermieter belegten Fläche erforderlich ist.
Ist ein Stand gemeinsam an mehrere Aussteller vermietet, haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Der Ansprechpartner für den Veranstalter ist derjenige, der aus der Anmeldung als Aussteller mit vollständiger Adresse hervorgeht. Dieser gilt als Verhandlungspartner: die Korrespondenz wird ausschließlich über diesen Aussteller geführt. Mitteilungen an ihn gelten für alle Aussteller des Gemeinschaftsstandes.
Haftung, Versicherung und Bewachung
Es wird allen Teilnehmern dringend empfohlen, eine Haftpflichtversicherung und ggf. eine Versicherung des Messegutes abzuschließen. Der Aussteller ist für die Beaufsichtigung und Bewachung seines Standes verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur für Schäden durch eigenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Datenschutz
Durch die Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit der Be- und Verarbeitung seiner persönlichen Daten für Zwecke der Veranstaltungsverwaltung einverstanden.
Nebenabreden
Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Konstanz, Deutschland.